Medikamente (AT)

Der Medikamenten-Katalog beinhaltet Wirkstoffe, sowie Erstattungs- und Rezeptinformationen.

  1. Die maximale Anzahl OP pro Rezept wird hier angezeigt, falls vorhanden
  2. An dieser Stelle wird der Erstattungscode angezeigt. Mehr Informationen zu den möglichen Abkürzungen: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.844495&portal=svportal Das Kästchen wird je nach Erstattungsfähigkeit eingefärbt:
    • grau = keine Box: Keine Angaben zur Erstattung verfügbar
    • grüne Box: Arzneimittel frei verschreibbar
    • gelbe Box: Kontrollärztliche Genehmigung nötig
    • rote Box: nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Kontrollärztlichen Dienst genehmigt werden
    • IND: Ohne kontrollärztliche Bewilligung abzugeben, wenn auf dem Rezept der Vermerk IND angegeben ist
  3. Rezept- und Warnhinweise werden hier angezeigt.
  4. Auf das (i)-Symbol klicken, um weitere Fachinformationen des APOVerlags zu erhalten.

Sie können mit der Maus über die Kästchen fahren, um mehr Informationen zu erhalten.

Rezept- und Warnhinweise

AMittel zur Applikation von Arzneien: Keine Einhebung einer Rezeptgebühr
DLDiätetische Lebensmittel: Einhebung einer Rezeptgebühr
H1Heilbehelf-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg
H2Heilbehelf-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg, Mindestkostenanteil lt. Gesamtvertrag
H3Heilbehelf-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg
H4Hilfsmittel-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg, Mindestkostenanteil lt. Gesamtvertrag
H6Hilfsmittel: Keine Einhebung eines Kostenanteils
NDarf laut Gesetz auch von anderen berechtigten Gewerbetreibenden abgegeben werden
++Rezeptpflicht, wiederholte Abgabe verboten
P1Rezept- und apothekenpflichtig, Anordnung der wiederholten Abgabe gem. §10 Abs. 4 PV bei Benzodiazepinen verboten
P5Arzneispezialitäten mit erleichterten Abgabebestimmungen für psychotrope Stoffe. Verschreibung auf Rezept (5-malige Wiederholung möglich).
PVRezept- und apothekenpflichtig, Verschreibung nur auf Suchtgiftrezept gem. §10 Abs. 3 PV
+Rezeptpflicht, wiederholte Abgabe erlaubt
SSonstige: Einhebung einer Rezeptgebühr
S1Suchtgift, Abgabe auf Rezept, wiederholte Abgabe verboten, apothekenpflichtig
S5Suchtgift, Abgabe auf Rezept, apothekenpflichtig
SDDesinfektionsmittel: Einhebung einer Rezeptgebühr
SGSuchtgift, Abgabe nur auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig
SHHeilnahrung: Einhebung einer Rezeptgebühr
SMMoor- und Mineralprodukte: Einhebung einer Rezeptgebühr
SRReagenzien: Einhebung einer Rezeptgebühr
VVerbandsstoffe: Einhebung einer Rezeptgebühr
VCVerbandsstoffe vom Dachverband geprüft: Einhebung einer Rezeptgebühr
RPFRezeptfrei
PDarf laut Gesetz durch (öffentliche) Apotheken abgegeben werden
DDarf laut Gesetz durch Apotheken und Drogerien abgegeben werden
1Darf Kindern unter 6 Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden
BNKombination von Warnhinweis 1, 10 und 12
10Darf Kindern unter 12 Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden
BLKombination von Warnhinweis 10 und 12
BW11: Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 5000IE Retinol prinzip. nicht überschritten werden
BGKombination von Warnhinweis 11 und 16
CW12: Ohne ärztliche Anordung nicht über einen längeren Zeitraum oder in höheren als den empfohlenen Konzentrationen bzw. Dosen anwenden
EW14: Bei Schwangeren und Frauen im gebärf. Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbild.sowie während der Stillperiode darf eine Tagesd. von 2,0 g Oelum Jecoris Aselli prinzip. nicht überschritten werden
FW15: Bei Schwangeren und Frauen im gebärf. Alter ohne gesich. Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbild.sowie während d.Stillperiode darf eine Tagesd. von 0,17 g Oelum Jecoris Hippoglossi prinzip. nicht überschritten werden
GW16: Bei Schwangeren und Frauen im gebärf. Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz weg.der Gefahr von kindl. Mißbild.sowie währ.d.Stillperiode darf eine Tagesd.von 600IE Colecalciferol bzw. Ergocalciferol prinzip. nicht überschritten werden
IW17: Darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden
2Ohne ärztl. Anordnung nicht länger als 10 Tage hintereinander anwenden. Bei längerem Gebrauch oder überh. Dos. (mehr als 2,0 g/Tag) sind Leber- und Nierenschädigungen nicht auszuschließen. Kinder unter 3 Jahren nur über ärztliche Anordnung
BJKombination von Warnhinweis 2 und 10
BOKombination von Warnhinweis 2 und 12
27Kombination von Warnhinweis 2 und 7
28Kombination von Warnhinweis 2 und 8
6Nicht größere Flächen als zwei Handteller groß pro Tag behandeln
7Phenazonderivate können zu Schädigung des Blutbildes führen. Bei Hautausschlag. starker Müdigkeit, Halsschmerzen, Geschwüren im Mund Arzt aufsuchen. Vereinzelt allerg.Reaktionen, lebensbedrohende Schückzustände zum Teil mit Atemnot.
BKKombination von Warnhinweis 7 und 17
8Darf Kindern unter 3 Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden
9Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, insbesondere bei Dialysepatienten, bei Morbus Alzheimer oder anderen Formen der Demenz ist eine langdauernde und höherdosierte Anwendung zu vermeiden