Medikamente (AT)
Der Medikamenten-Katalog beinhaltet Wirkstoffe, sowie Erstattungs- und Rezeptinformationen.

- Die maximale Anzahl OP pro Rezept wird hier angezeigt, falls vorhanden
- An dieser Stelle wird der Erstattungscode angezeigt. Mehr Informationen zu den möglichen Abkürzungen: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.844495&portal=svportal Das Kästchen wird je nach Erstattungsfähigkeit eingefärbt:
- grau = keine Box: Keine Angaben zur Erstattung verfügbar
- grüne Box: Arzneimittel frei verschreibbar
- gelbe Box: Kontrollärztliche Genehmigung nötig
- rote Box: nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Kontrollärztlichen Dienst genehmigt werden
- IND: Ohne kontrollärztliche Bewilligung abzugeben, wenn auf dem Rezept der Vermerk IND angegeben ist
- Rezept- und Warnhinweise werden hier angezeigt.
- Auf das (i)-Symbol klicken, um weitere Fachinformationen des APOVerlags zu erhalten.
Sie können mit der Maus über die Kästchen fahren, um mehr Informationen zu erhalten.
Rezept- und Warnhinweise
A | Mittel zur Applikation von Arzneien: Keine Einhebung einer Rezeptgebühr |
DL | Diätetische Lebensmittel: Einhebung einer Rezeptgebühr |
H1 | Heilbehelf-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg |
H2 | Heilbehelf-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg, Mindestkostenanteil lt. Gesamtvertrag |
H3 | Heilbehelf-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg |
H4 | Hilfsmittel-Kostenanteil: 10% ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse), BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau), SVS, KFA Graz, 20% KFA Wien, KFA Salzburg, Mindestkostenanteil lt. Gesamtvertrag |
H6 | Hilfsmittel: Keine Einhebung eines Kostenanteils |
N | Darf laut Gesetz auch von anderen berechtigten Gewerbetreibenden abgegeben werden |
++ | Rezeptpflicht, wiederholte Abgabe verboten |
P1 | Rezept- und apothekenpflichtig, Anordnung der wiederholten Abgabe gem. §10 Abs. 4 PV bei Benzodiazepinen verboten |
P5 | Arzneispezialitäten mit erleichterten Abgabebestimmungen für psychotrope Stoffe. Verschreibung auf Rezept (5-malige Wiederholung möglich). |
PV | Rezept- und apothekenpflichtig, Verschreibung nur auf Suchtgiftrezept gem. §10 Abs. 3 PV |
+ | Rezeptpflicht, wiederholte Abgabe erlaubt |
S | Sonstige: Einhebung einer Rezeptgebühr |
S1 | Suchtgift, Abgabe auf Rezept, wiederholte Abgabe verboten, apothekenpflichtig |
S5 | Suchtgift, Abgabe auf Rezept, apothekenpflichtig |
SD | Desinfektionsmittel: Einhebung einer Rezeptgebühr |
SG | Suchtgift, Abgabe nur auf Suchtgiftrezept, apothekenpflichtig |
SH | Heilnahrung: Einhebung einer Rezeptgebühr |
SM | Moor- und Mineralprodukte: Einhebung einer Rezeptgebühr |
SR | Reagenzien: Einhebung einer Rezeptgebühr |
V | Verbandsstoffe: Einhebung einer Rezeptgebühr |
VC | Verbandsstoffe vom Dachverband geprüft: Einhebung einer Rezeptgebühr |
RPF | Rezeptfrei |
P | Darf laut Gesetz durch (öffentliche) Apotheken abgegeben werden |
D | Darf laut Gesetz durch Apotheken und Drogerien abgegeben werden |
1 | Darf Kindern unter 6 Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden |
BN | Kombination von Warnhinweis 1, 10 und 12 |
10 | Darf Kindern unter 12 Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden |
BL | Kombination von Warnhinweis 10 und 12 |
B | W11: Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 5000IE Retinol prinzip. nicht überschritten werden |
BG | Kombination von Warnhinweis 11 und 16 |
C | W12: Ohne ärztliche Anordung nicht über einen längeren Zeitraum oder in höheren als den empfohlenen Konzentrationen bzw. Dosen anwenden |
E | W14: Bei Schwangeren und Frauen im gebärf. Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbild.sowie während der Stillperiode darf eine Tagesd. von 2,0 g Oelum Jecoris Aselli prinzip. nicht überschritten werden |
F | W15: Bei Schwangeren und Frauen im gebärf. Alter ohne gesich. Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbild.sowie während d.Stillperiode darf eine Tagesd. von 0,17 g Oelum Jecoris Hippoglossi prinzip. nicht überschritten werden |
G | W16: Bei Schwangeren und Frauen im gebärf. Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz weg.der Gefahr von kindl. Mißbild.sowie währ.d.Stillperiode darf eine Tagesd.von 600IE Colecalciferol bzw. Ergocalciferol prinzip. nicht überschritten werden |
I | W17: Darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden |
2 | Ohne ärztl. Anordnung nicht länger als 10 Tage hintereinander anwenden. Bei längerem Gebrauch oder überh. Dos. (mehr als 2,0 g/Tag) sind Leber- und Nierenschädigungen nicht auszuschließen. Kinder unter 3 Jahren nur über ärztliche Anordnung |
BJ | Kombination von Warnhinweis 2 und 10 |
BO | Kombination von Warnhinweis 2 und 12 |
27 | Kombination von Warnhinweis 2 und 7 |
28 | Kombination von Warnhinweis 2 und 8 |
6 | Nicht größere Flächen als zwei Handteller groß pro Tag behandeln |
7 | Phenazonderivate können zu Schädigung des Blutbildes führen. Bei Hautausschlag. starker Müdigkeit, Halsschmerzen, Geschwüren im Mund Arzt aufsuchen. Vereinzelt allerg.Reaktionen, lebensbedrohende Schückzustände zum Teil mit Atemnot. |
BK | Kombination von Warnhinweis 7 und 17 |
8 | Darf Kindern unter 3 Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden |
9 | Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, insbesondere bei Dialysepatienten, bei Morbus Alzheimer oder anderen Formen der Demenz ist eine langdauernde und höherdosierte Anwendung zu vermeiden |